Grund Dienstleistungen – Alltagsleistungen
Der Weg zur Schule, das Training am Abend, der Nachmittag im Jugendzentrum. Für Kinder sind das selbstverständliche Wege, für Eltern manchmal die Stunden, in denen sie ans Handy schauen. Die Grund GmbH begleitet Kinder und Jugendliche verlässlich durch diese Wege, mit festen Ansprechpartnern, klaren Absprachen und in einer Form, die das Kind nicht bloßstellt.
Manchmal geht es um einen konkreten Vorfall, häufiger um eine Situation, die sich über Wochen aufgebaut hat. Ein Kind, das den Schulweg nicht mehr allein gehen möchte. Eine Familie mitten in einer Trennung. Eltern, deren Beruf die Familie in den Blick anderer rückt. Wir bewerten diese Anlässe nicht, wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Begleitung durch uns der richtige Weg ist oder ob eine andere Stelle besser helfen kann.
Wer Kinder begleitet, muss dafür geeignet sein. Alle im Kinder- und Jugendbereich eingesetzten Mitarbeitenden legen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor, sind nach § 34a GewO unterrichtet oder sachkundig geprüft und arbeiten grundsätzlich unbewaffnet. Es gibt eine feste Bezugsperson mit namentlich benannter Vertretung sowie eine schriftliche Einsatzvereinbarung mit Zeiten, Wegen und Übergabepersonen. Bevor die erste Begleitung stattfindet, lernen sich Kind und Begleitperson in Ruhe kennen.
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Bei jüngeren Kindern ist Sichtbarkeit gewollt. Das Kind soll wissen, wer es begleitet und die Person jederzeit ansprechen können. Wir holen das Kind zu Hause ab, begleiten es zu Fuß oder mit dem Fahrzeug und übergeben es persönlich an eine benannte Person in Schule oder Einrichtung. Am Nachmittag umgekehrt. Mit Schule oder Kita stimmen wir uns vorher ab, damit die Begleitung dort bekannt ist und keine Unsicherheit entsteht.
Übergeben wird ausschließlich an Personen, die Sie schriftlich benannt haben. Kommt jemand anderes, übergeben wir nicht und rufen Sie an. Nach jeder Übergabe erhalten Sie eine kurze Rückmeldung. Gerade diese Rückmeldung ist für viele Eltern der eigentliche Grund für die Beauftragung, weil sie das ständige Nachrechnen im Kopf ersetzt.
Jugendliche wollen zu Recht nicht bewacht werden. Eine zu offensichtliche Begleitung wird in diesem Alter schnell zum sozialen Problem und richtet dann mehr Schaden an als sie verhindert. Unsere Kräfte halten sich deshalb im Hintergrund. Sie bringen den Jugendlichen zum Training oder zum Treffpunkt, bleiben in erreichbarer Nähe und greifen nur ein, wenn es nötig wird. Für die Umgebung ist unser Mitarbeiter eine erwachsene Person, die dort wartet, mehr nicht.
Wie eng oder wie locker die Begleitung ausfällt, besprechen wir ausdrücklich auch mit dem Jugendlichen selbst. Wer mitentscheidet, macht mit. Wer übergangen wird, hängt seinen Begleiter beim ersten Mal ab. Eine Begleitung soll ohnehin so lange laufen wie sie gebraucht wird und keinen Tag länger. In vielen Fällen ist sie eine Brücke, bis sich eine Situation beruhigt hat.
Ab welchem Alter begleiten Sie Kinder?
Wir begleiten Kinder ab dem Kindergartenalter sowie Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Alter deutlich, deshalb stimmen wir das Schutzkonzept im Erstgespräch gemeinsam ab.
Haben Ihre Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis?
Ja. Alle Mitarbeitenden, die im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt werden, legen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor. Zusätzlich sind sie nach § 34a GewO unterrichtet oder sachkundig geprüft und werden intern regelmäßig geschult.
Muss mein Kind wissen, dass es begleitet wird?
Ja. Wir begleiten Kinder und Jugendliche nicht heimlich. Das Kind lernt seine Begleitperson vor dem ersten Einsatz kennen. Bei Jugendlichen beziehen wir zusätzlich deren eigene Wünsche zu Nähe und Distanz ein.
Sind Ihre Mitarbeitenden bewaffnet?
Nein. Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen erfolgt ausnahmslos unbewaffnet. Die Wirkung entsteht durch Präsenz, Aufmerksamkeit und ruhiges Auftreten.
Was unterscheidet die Begleitung von klassischem Personenschutz?
Klassischer Personenschutz sichert eine gefährdete Person mit sichtbarer Präsenz ab, oft im Team und im geschäftlichen oder öffentlichen Umfeld. Die Sicherheitsbegleitung für Kinder und Jugendliche ist auf den privaten Alltag ausgelegt. Sie ist zurückhaltend, arbeitet mit einer einzelnen festen Bezugsperson und ordnet sich dem normalen Tagesablauf unter statt ihn zu bestimmen. Bei einer konkreten Bedrohungslage lassen sich beide Ansätze verbinden.
Wie läuft eine Zusammenarbeit ab und wie lange dauert sie?
Am Anfang steht ein vertrauliches Gespräch. Daraus entwickeln wir einen Vorschlag mit Schutzkonzept, Einsatztagen und fester Bezugsperson und Sie erhalten eine schriftliche Einsatzvereinbarung mit Zeiten, Wegen, Übergabepersonen und Kosten. Danach folgt das Kennenlernen mit Ihrem Kind, erst im Anschluss beginnt die Begleitung. Wir übernehmen einzelne Wege ebenso wie feste Wochenpläne. Viele Aufträge laufen über einige Wochen, bis sich eine belastende Situation beruhigt hat.
Was passiert bei einer akuten Bedrohungslage?
Dann arbeiten wir mit wechselnden Routen und Zeiten, einem festen Meldeverfahren und einer vorab schriftlich festgelegten Eskalationskette. Jeder Vorfall wird dokumentiert. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Ihrem Rechtsbeistand oder mit der Polizei ab.
Können Sie ein Umgangsrecht durchsetzen?
Nein. Wir begleiten, schützen und dokumentieren, wir setzen aber keine gerichtlichen Entscheidungen mit Zwang durch. Bei Umgangsstreitigkeiten richten wir uns strikt nach bestehenden Anordnungen und dokumentieren den Ablauf für Ihre Unterlagen.
Kommt immer dieselbe Person?
Ja, wir arbeiten mit einer festen Bezugsperson und einer namentlich benannten Vertretung. Die Vertretung wird Ihnen und Ihrem Kind vorgestellt, bevor sie erstmals zum Einsatz kommt.
Wie vertraulich ist die Zusammenarbeit?
Vollständig. Weder Schule noch Umfeld noch Dritte erhalten Informationen ohne Ihre Zustimmung. Unsere Mitarbeitenden treten in ziviler Kleidung auf und verhalten sich unauffällig. Auf Wunsch halten wir die Verschwiegenheit gesondert schriftlich fest.
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